Was ist die Apothekenbetriebsordnung?
Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist eine Rechtsverordnung auf Basis des § 21 des Apothekengesetzes (ApoG). Sie regelt die Anforderungen an Betrieb, Einrichtung, Personal und Qualitätssicherung von Apotheken in Deutschland. Die ApBetrO schützt die Bevölkerung durch verbindliche Standards für die sichere Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln.
Betrieb und Räumlichkeiten
Unsere Apotheke entspricht den baulichen und einrichtungsbezogenen Anforderungen der ApBetrO. Dazu gehören:
- Separate Bereiche für Verkauf, Beratung und Rezeptur
- Ordnungsgemäß eingerichtete und ausgestattete Betriebsräume
- Sachgerechte Lagerung von Arzneimitteln (Temperatur, Licht, Feuchtigkeit)
- Notfallversorgung gemäß ApBetrO § 23 (Notdienstbereitschaft)
Ausgewählte Regelungsbereiche der ApBetrO
§ 3 ApBetrO — Apothekenleitung
Die Apotheke wird unter der fachlichen Verantwortung eines approbierten Apothekers geleitet. Der Apothekenleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie für die Einhaltung aller berufsrechtlichen Pflichten.
§ 6 ApBetrO — Qualitätssicherung
Wir betreiben ein Qualitätssicherungssystem, das die korrekte Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln sicherstellt. Regelmäßige Überprüfungen und dokumentierte Arbeitsanweisungen sind Bestandteil unseres Betriebsalltags.
§ 17 ApBetrO — Abgabe von Arzneimitteln
Arzneimittel werden nur nach ärztlicher Verschreibung oder — soweit gesetzlich zulässig — ohne Verschreibung abgegeben. Die Abgabe erfolgt stets mit einer pharmazeutischen Beratung zu Anwendung, Dosierung, Wechsel- und Nebenwirkungen.
§ 20 ApBetrO — Dokumentation
Alle relevanten Vorgänge in der Apotheke werden sorgfältig dokumentiert und für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und der Sicherheit für Patienten und Behörden.
§ 22 ApBetrO — Aufbewahrung von Unterlagen
Rezepte und andere apothekenpflichtige Unterlagen werden gemäß den Vorgaben der ApBetrO mindestens drei Jahre aufbewahrt. Dokumentationen zur Herstellung und Prüfung von Rezepturarzneimitteln unterliegen längeren Aufbewahrungsfristen.
Personal und Qualifikation
Unser Team setzt sich aus approbierten Apothekerinnen und Apothekern sowie ausgebildeten Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) zusammen. Alle Mitarbeitenden erfüllen die Anforderungen der ApBetrO an Qualifikation und Weiterbildung.
- Regelmäßige Fortbildungen nach §§ 4–5 ApBetrO
- Nachgewiesene Fachkunde im pharmazeutischen Bereich
- Verschwiegenheitspflicht gegenüber Patientendaten
Aufsicht und Überwachung
Unsere Apotheke unterliegt der regelmäßigen Überwachung durch die zuständige Behörde:
Zuständige Überwachungsbehörde:
Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon: +49 7131 994 480
Ihre Rechte als Patient
Die ApBetrO stärkt Ihre Rechte als Patient. Sie haben Anspruch auf:
- Umfassende pharmazeutische Beratung bei jeder Arzneimittelabgabe
- Information über Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und korrekte Anwendung
- Diskrete Beratung in einem separaten Bereich (Beratungsraum auf Wunsch)
- Wahrung der Privatsphäre Ihrer Gesundheitsdaten
Für Fragen oder Beschwerden stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: +49 7139 452233 oder info@kirchbrunnen-apotheke.de
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