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Arzneimittelgesetz

AMG — Rechtliche Grundlagen der Arzneimittelsicherheit

Was ist das Arzneimittelgesetz?

Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist das zentrale Gesetz zur Sicherstellung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln in Deutschland. Es regelt die Zulassung, Herstellung, den Vertrieb und die Abgabe von Arzneimitteln und bildet damit die Grundlage für den Schutz der Bevölkerung im Umgang mit Medikamenten. Als Apotheke sind wir unmittelbar an die Vorgaben des AMG gebunden.

Zweck des Arzneimittelgesetzes

Das AMG dient gemäß § 1 AMG im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dazu, im Geltungsbereich dieses Gesetzes für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.

Für uns relevante Regelungsbereiche

Abgabe

§§ 43–47a AMG — Verschreibungspflicht und Apothekenpflicht

Bestimmte Arzneimittel dürfen nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel). Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen ausschließlich in zugelassenen Apotheken verkauft werden. Wir halten diese gesetzlichen Vorgaben strikt ein.

Kennzeichnung

§§ 10–11 AMG — Kennzeichnung und Packungsbeilage

Alle Arzneimittel müssen gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben auf Behältnissen und Umverpackungen tragen (u. a. Bezeichnung, Zusammensetzung, Anwendungsgebiet, Verfalldatum). Wir prüfen die ordnungsgemäße Kennzeichnung aller abgegebenen Arzneimittel.

Sicherheit

§§ 84–94a AMG — Haftung und Arzneimittelschäden

Das AMG enthält spezielle Haftungsregelungen für Schäden durch fehlerhafte Arzneimittel. Pharmazeutische Unternehmer und — in bestimmten Fällen — auch Apotheken tragen Verantwortung für die korrekte Abgabe und Lagerung von Arzneimitteln.

E-Rezept

§ 360 SGB V i. V. m. AMG — Elektronisches Rezept

Seit der Einführung des E-Rezepts können Verschreibungen digital übermittelt werden. Wir akzeptieren und bearbeiten E-Rezepte gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen und dem Datenschutz.

Rückrufe

§§ 69–70 AMG — Überwachung und Maßnahmen

Zuständige Behörden können den Rückruf von Arzneimitteln anordnen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Rückrufbenachrichtigungen unverzüglich umzusetzen und betroffene Arzneimittel aus dem Verkehr zu nehmen. Wir informieren unsere Kunden bei Bedarf proaktiv.

Arzneimittelkategorien

Das AMG unterscheidet verschiedene Kategorien von Arzneimitteln, die unterschiedlichen Anforderungen unterliegen:

Meldepflichten und Pharmakovigilanz

Als Apotheke sind wir an der Arzneimittelsicherheit aktiv beteiligt. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) können und sollen gemeldet werden — sowohl bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) als auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sprechen Sie uns an, wenn Sie Verdacht auf eine Nebenwirkung haben.

Fragen zum Thema Arzneimittel?

Unsere Apothekerinnen und Apotheker beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre Medikamente — kostenlos, diskret und persönlich:

Telefon: +49 7139 452233
E-Mail: info@kirchbrunnen-apotheke.de
Vor Ort: Mo – Fr 08:30 – 18:00 Uhr, Sa 08:30 – 12:00 Uhr

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